Seemeilennachweis in Österreich: FB2, FB3 und FB4 richtig belegen

Für die österreichischen Befähigungsausweise brauchst du nicht nur Seemeilen, sondern auch Nachtfahrten, Nachtansteuerungen und – ab FB3 – Meilen als Schiffsführer. Und du brauchst das richtige Formular. Hier bekommst du beides: die genauen Anforderungen und den Weg zur fertigen Anlage 9.

Die Fahrtbereiche FB1 bis FB4 im Überblick

Österreich staffelt die Yacht-Befähigungsausweise nach Fahrtbereichen (FB) – je nach Abstand zur Küste:

Mit jedem Fahrtbereich steigen die Anforderungen an Seemeilen, Nachtfahrten und Führungserfahrung. Rechtsgrundlage ist die Jachtverordnung (JachtVO); die Prüfungsabwicklung übernehmen die anerkannten Verbände wie der OeSV und der MSVÖ.

Seemeilen-Anforderungen (Antriebsart „Motor und Segel")

AusweisSeemeilen gesamtdavon besondere AuflagenNachtfahrten / Nachtansteuerungen
FB150 sm1 Nachtansteuerung
FB2500 smmind. 200 sm auf Segeljacht3 Nachtfahrten + 3 Nachtansteuerungen
FB31.500 smmind. 500 sm als Schiffsführer; mind. 500 sm auf Segeljacht, davon 250 sm als Schiffsführer5 Nachtfahrten + 5 Nachtansteuerungen
FB43.500 smmind. 1.000 sm als Schiffsführer; mind. 1.000 sm auf Segeljacht, davon 250 sm als Schiffsführer5 Nachtfahrten + 5 Nachtansteuerungen

Wer den Ausweis nur für Motoryachten anstrebt, hat reduzierte Meilenzahlen: FB2 300 sm, FB3 1.000 sm (davon 250 sm als Schiffsführer), FB4 2.500 sm (davon 750 sm als Schiffsführer). Die Segel-Auflagen entfallen dann. Details je Verband findest du z. B. bei nautika.at und yca.at.

Amtliche Definitionen (direkt vom Formular):

Nachtfahrt = eine Fahrt zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang mit einer Dauer von mindestens 3 Stunden.
Nachtansteuerung = die Ansteuerung eines Liegeplatzes im Zeitraum von 2 Stunden nach Sonnenuntergang bis 2 Stunden vor Sonnenaufgang.

Das Pflichtformular: Anlage 9 der JachtVO

Seit dem 26.06.2015 ist die Seemeilenbestätigung in Österreich ein vorgeschriebenes Formular: die „Seemeilenbestätigung (Nachweis der seemännischen Praxis)" – Anlage 9 der JachtVO, herausgegeben vom zuständigen Ministerium (BMK/BMIMI). Alternativ akzeptiert werden ein Logbuch mit Crewliste oder eine vom Schiffsführer unterfertigte, auszugsweise Logbuch-Abschrift. Der wichtige Zusatz auf dem Formular: Die seemännische Praxis als Skipper muss jedenfalls mittels Logbuch nachgewiesen werden.

Die Anlage 9 fragt ab:

Mit SeaMemo: FB-Formular automatisch aus dem Törn

Genau diese Felder – Törnstrecke, Einzelfahrten, Seemeilen und vor allem die Nachtfahrten mit Zeitstempel – erfasst SeaMemo beim Tracking automatisch:

  1. Törn tracken: Route, Etappen, Distanz und Uhrzeiten laufen per GPS mit – auch nachts und offline.
  2. FB2, FB3 oder FB4 wählen: Du wählst den angestrebten Fahrtbereich als Prüfungstyp.
  3. Formular prüfen: SeaMemo überträgt deine GPS-Daten in das passende bzw. empfohlene Formular – inklusive der Einzelfahrten.
  4. PDF unterschreiben lassen: Schiffsführer und Bewerber unterschreiben – abgabefertig für den Verband.

Weil jede Etappe einen Zeitstempel trägt, lassen sich Nachtfahrten und Nachtansteuerungen anhand der aufgezeichneten Uhrzeiten sauber belegen – der Schwachpunkt vieler handschriftlicher Nachweise.

SeaMemo erstellt die Seemeilenbestätigung für FB2, FB3 und FB4 automatisch aus GPS-Daten – Formularvorschau mit Prüfungstyp-Auswahl

FB2-Meilen inklusive Nachtfahrten belegen

Lade SeaMemo kostenlos, tracke deinen Praxistörn und erstelle die Anlage-9-taugliche Seemeilenbestätigung mit GPS-belegten Nachtfahrten.

Häufige Fragen zum Seemeilennachweis in Österreich

Ist das Formular Anlage 9 Pflicht?

Ja, seit 26.06.2015 ist die Anlage 9 der JachtVO das vorgeschriebene Formular für die Seemeilenbestätigung. Alternativ werden ein Logbuch mit Crewliste oder eine vom Schiffsführer unterfertigte Logbuch-Abschrift akzeptiert.

Was gilt als Nachtfahrt in Österreich?

Eine Nachtfahrt ist eine Fahrt zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang mit mindestens 3 Stunden Dauer. Eine Nachtansteuerung ist die Ansteuerung eines Liegeplatzes im Zeitraum von 2 Stunden nach Sonnenuntergang bis 2 Stunden vor Sonnenaufgang.

Wie weise ich Skippermeilen nach?

Ab FB3 muss ein Teil der Meilen als Schiffsführer gefahren sein (FB3: mind. 500 sm, FB4: mind. 1.000 sm). Diese Skipper-Praxis muss laut Formular jedenfalls mittels Logbuch nachgewiesen werden – ein durchgehend geführtes Logbuch ist hier also Pflicht, nicht Kür.

Brauche ich für den FB2 Segelmeilen?

Für den FB2 in der Antriebsart „Motor und Segel" ja: Von den 500 Seemeilen müssen mindestens 200 sm auf einer Segeljacht gefahren sein. Zusätzlich sind 3 Nachtfahrten und 3 Nachtansteuerungen nachzuweisen.