Hochseeschein Schweiz: So führst du deinen Meilennachweis richtig

Der Schweizer Hochseeausweis verlangt echte Seemeilen, echte Seetage – und den Nachweis im amtlichen Fahrtennachweis-Büchlein. Hier erfährst du, wie viele Meilen wann zählen, welche Reviere anerkannt werden und wie du deine Törns so dokumentierst, dass das Büchlein am Ende stimmt.

Wie viele Seemeilen brauchst du?

Für den Schweizer Hochseeausweis (offiziell: Hochseeschein des Schweizerischen Seeschifffahrtsamts) hängt der Praxisnachweis von der Antriebsart ab:

AntriebsartSeefahrtTage auf SeeSeemeilendavon nach der Theorieprüfung
Segelyacht3 Wochenmind. 18 Tage1.000 smmind. 700 sm (max. 300 vorher)
Motoryacht2 Wochenmind. 10 Tage500 smmind. 400 sm (max. 100 vorher)

Ein Teil der Praxis darf also schon vor der Theorieprüfung liegen, der größere Teil muss danach kommen. Für die Erweiterung eines bestehenden Ausweises gelten reduzierte Werte (Segel: +10 Tage / +500 sm). Die maßgeblichen Infos liefern die Prüfstellen CCS und SYA sowie boatdriver.ch.

4-Jahres-Frist: Anrechenbar ist Praxis, die innerhalb von 4 Kalenderjahren vor bis 4 Kalenderjahren nach der bestandenen Theorieprüfung gesegelt wurde. Wer zu früh oder zu spät sammelt, riskiert, dass Meilen nicht zählen.

Welche Meilen werden anerkannt?

Anerkannt sind Seemeilen außerhalb der Binnengewässer. Die Prüfstellen legen das großzügiger aus als Deutschland: Dazu zählen als Hochsee definierte Gewässer, Gezeitengewässer, hochsee-ähnliche Gewässer und Gewässer mit regem Hochseeschiffsverkehr. Der bemerkenswerte Unterschied zum deutschen SKS: Das Ijsselmeer und das Markermeer zählen für den Hochseeausweis – anders als beim SKS, wo das Ijsselmeer nicht anerkannt wird. Auch der Nord-Ostsee-Kanal gilt. Im Zweifel lohnt der Blick in das CCS-Merkblatt zur Meilen-Anerkennung.

Der Nachweis: das Fahrtennachweis-Büchlein

Anders als in Deutschland oder Österreich reicht in der Schweiz keine lose Seemeilenbestätigung. Verlangt wird das amtlich anerkannte Fahrtennachweis-Büchlein, in dem der Skipper jede Fahrt mit Originalunterschrift bestätigt. Seit dem 1.1.2017 werden lose Blätter nicht mehr akzeptiert. Das Büchlein wird bei der Prüfung eingereicht und verbleibt bei der Prüfstelle. Ausgestellt und geprüft wird über CCS und SYA im Auftrag des Schweizerischen Seeschifffahrtsamts (SSA) in Basel.

Mit SeaMemo: Alle Daten fürs Büchlein parat

Für die Schweiz gibt es in SeaMemo keinen automatischen Formular-Export – das amtliche Büchlein muss handschriftlich geführt und unterschrieben werden. Trotzdem nimmt dir SeaMemo die mühsamste Arbeit ab: das lückenlose Erfassen. Denn wer das Büchlein am Saisonende ausfüllt, kämpft oft mit der Frage „Wie viele Meilen war das eigentlich genau?".

  1. Törn tracken: SeaMemo zeichnet Route, Distanz und die Tage auf See per GPS auf – exakt und offline.
  2. Etappen & Crew festhalten: Häfen, Datum, Skipper und deine Rolle sind pro Etappe dokumentiert.
  3. Büchlein sauber ausfüllen: Beim Eintragen ins Fahrtennachweis-Büchlein hast du alle Zahlen – Seemeilen, Seetage, Route – parat.
  4. GPS-Beleg bei Rückfragen: Der aufgezeichnete Track dient als Beleg, falls die Prüfstelle nachfragt.
SeaMemo Sailor-Profil mit gesamten Seemeilen, Stunden auf See und Etappen als Grundlage für den Schweizer Fahrtennachweis

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Häufige Fragen zum Hochseeschein Schweiz

Wie viele Meilen muss ich vor der Theorieprüfung haben?

Bei der Segelyacht dürfen maximal 300 der 1.000 Seemeilen vor der Theorieprüfung liegen; mindestens 700 sm müssen danach gesegelt werden. Bei der Motoryacht sind es maximal 100 von 500 sm vorher, mindestens 400 danach.

Zählt das Ijsselmeer für den Hochseeschein?

Ja. Für den Schweizer Hochseeausweis zählen Ijsselmeer und Markermeer als anerkannte Gewässer – im Unterschied zum deutschen SKS, für den das Ijsselmeer nicht anerkannt wird.

Wie lange sind meine Meilen gültig?

Anrechenbar ist Praxis innerhalb von 4 Kalenderjahren vor bis 4 Kalenderjahren nach der bestandenen Theorieprüfung. Außerhalb dieses Fensters gesammelte Meilen werden nicht angerechnet.

Reicht eine lose Seemeilenbestätigung?

Nein. Seit dem 1.1.2017 wird für den Schweizer Hochseeausweis das amtliche Fahrtennachweis-Büchlein mit Originalunterschrift des Skippers verlangt; lose Blätter werden nicht mehr akzeptiert.